»Überhaupt nicht schwören!« II

Im ersten Beitrag hatte ich über die Auslegung des jesuanischen Schwurverbotes bei den griechischen Kirchenvätern berichtet. Wie sieht es da bei den Lateinern aus? Ich beginne mit Tertullian.
Tertullian (gestorben um 220 nach Christus) äußert sich widersprüchlich zu diesem Thema. In seinem Werk über den Götzendienst – De Idolatria sagt er zum Thema Habsucht: »taceo de periurio, quando ne iurare quidem liceat«. Deutsch: »Ich schweige über den Meineid, da nicht einmal zu schwören erlaubt ist.« (De Idolatria – 11,1 MÜ)

In seiner Apologie muss er sich mit dem Vorwurf der Kaiserfeindlichkeit der Christen auseinandersetzen. Tertullian sichert den Cäsaren das Fürbittgebet der Christen zu und sagt dann:

Sed et iuramus sicut non per genios Caesarum, ita per salutem eorum, quae est augustior omnibus geniis. Nescitis genios daemonas dici et inde diminutiva voce daemonia? Nos iudicium dei suspicimus in imperatoribus, qui gentibus illos praefecit. Id in eis scimus esse, quod deus voluit, ideoque et salvum volumus esse quod deus voluit, et pro magno id iuramento habemus. Certerum daemonas, id est genios, adiurare consuevimus, ut illos de hominibus exigamus, non deierare, ut eis honorem divinitatis conferamus.

»So schwören wir zum Beispiel auch nicht bei den Genien (=Schutzgeistern) der Kaiser, sondern nur bei ihrem Wohlergehen, das erhabener ist als alle Genien. 1 Wisst ihr nicht, dass die Genien Dämonen genannt werden und daher in der Verkleinerungsform daemonia? Wir verehren in den Herrschern die Entscheidung Gottes, der sie an die Spitze der Völker gesetzt hat. Wir wissen, dass das in ihnen ist, was Gott wollte, und deswegen wollen wir, dass wohlbehalten ist, was Gott wollte und das gilt uns als ein großer Eid. Aber die Dämonen, das heißt die Genien, sind wir gewohnt zu beschwören, um sie aus den Menschen auszutreiben, nicht bei ihnen feierlich zu schwören, so dass wir ihnen göttliche Ehre erweisen.« (Apologie XXXII, 2+3; MÜ)

Das erste Beispiel (»da nicht einmal zu schwören erlaubt ist«) richtet sich nach innen, an die Christen. Das zweite eindeutig nach außen, und hier ist Tertullian zu einem Eid bereit. Eusebius wird dagegen ein Jahrhundert später in seiner Kirchengeschichte schildern, wie Polykarp das Martyrium erlitt, weil er sich weigerte, beim Glück des Kaisers zu schwören. (HE IV,15)

Cyprian von Karthago

Der Schüler des Tertullian, Bischof Cyprian von Karthago (erlitt 258 n. Chr. das Martyrium), war wieder ganz auf der Linie der Griechen. In einer Zusammenfassung zentraler biblischer Aussagen für seinen Schüler Quirinius listet der Bischof an zwölfter Stelle den Satz auf: non jurandum – nicht schwören. (MPL IV, 723).

In seinem Buch über die Sterblichkeit führt der afrikanische Kirchenvater dann aus, was er vom Schwören hält:

Cæterum, quid aliud in mundo, quam pugna adversus diabolum, quotidie geritur. (…) Obsessa mens hominis et undique diaboli infestatione vallata vix occurit singulis, vix resistit. Si avaritia prostrata est, exsurgit libido: si libido compressa est, succedit ambitio: si ambitio contempta est, ira exasperat, inflat superbia, vinolentia invitat, invidia concordia rumpit, amicitiam zelos abscindit. Cogeris maledicere quod divina lex prohibet, compelleris jurare quod non licet.

»Im Übrigen, was gibt es anderes in der Welt, als einen Kampf gegen den Teufel, der täglich geführt werden muss. (…) Der Geist des Menschen wird belagert und von allen Seiten errichten die Bedrohungen des Teufels Palisaden, kaum kann man einer einzelnen entgegentreten, kaum widerstehen. Wenn die Habsucht niedergestreckt ist, erhebt sich die Libido. Wenn die Libido unterdrückt ist, folgt der Ehrgeiz; wenn der Ehrgeiz nicht beachtet wird, wühlt einen der Zorn auf, die Trunksucht tritt ein, der Neid richtet die Eintracht zugrunde, der Zorn zertrennt die Freundschaft. Du wirst gedrängt zu fluchen, was das göttliche Gesetz verbietet, du wirst gezwungen, zu schwören, was nicht erlaubt ist.« (De Mortalitate IV, MPL IV, 585; MÜ)

Aurelius Augustinus

Bleiben wir noch in Nordafrika, diesmal bei Augustinus (gestorben 430 n. Chr.). Glaubensstimme.de hat freundlicherweise diese Übersetzung aus seinem Kommentar zu Psalm 109,17 (entspricht Ps 110 in heutigen Bibelausgaben) auf ihrem Blog zur Verfügung gestellt:

»Der Herr schwört also, der dem Menschen das Schwören verbietet. Vielleicht verbietet er dem Menschen das Schwören, damit dieser keinen Meineid leistet, und er schwört selbst, weil er keinen Meineid ablegen kann. Denn wenn ein Mensch gewohnheitsmäßig schwört, kann er leicht einen Meineid leisten. Darum ist es gut, wenn ihm das Schwören untersagt wird. Je weiter er nämlich vom Schwören entfernt ist, desto weiter ist er auch vom Meineid. Wenn der Mensch schwört, kann er das Falsche oder das Wahre beschwören; wenn er aber nicht schwört, kann er auch nichts Falsches beschwören, weil er ja überhaupt nicht schwört. Warum aber sollte der Herr nicht schwören, da sein Schwur die Sicherung des Versprechens ist. Natürlich kann er schwören. Was tust du, wenn du schwörst? Du machst Gott zum Zeugen. Schwören heißt: Gott zum Zeugen machen. Das ist deshalb bedenklich, weil du Gott vielleicht für etwas Falsches zum Zeugen machst. Wenn du aber Gott zum Zeugen machen kannst, warum sollte dann nicht Gott sich selbst zum Zeugen machen?«

Der Satz »tanto enim longius erit a periurio, quanto erit longe a iurando« – »je weiter er nämlich vom Schwören entfernt ist, desto weiter ist er auch vom Meineid« hätte auch von Ambrosius stammen können. Allerdings zeigt sich hier ein wichtiger Punkt: das Schwören wird nicht mehr unbedingt verboten, sondern nur Bedingungsweise. Von hier ist es nur ein kleiner Schritt zur nächsten Position.

Pseudo-Hieronymus

In dem nicht von Hieronymus stammenden, aber ihm zugeschriebenen Brief CXLVIII Ad Caelantiam fällt der Satz: »Mentiri vero atque iurare, lingua tua prorsus ignoret, tantusque in te sit veri amor, ut quidquid dixeris, iuratum putes«. »Aber Lügen oder Schwören soll deine Zunge gar nicht kennen, und so groß soll in dir die Wahrheitsliebe sein, dass du, was immer du sagst, wie einen Schwur auffasst.« (Ep. 148, MÜ)

Gregor der Große

Bei Papst Gregor (gestorben 604) ist dann zu lesen, wie er dem Notar Castorius den Auftrag gibt, zur Klärung eines liturgischen Brauchs (!) von einem Andreas in Ravenna einen Eid auf das Grab des Heiligen Appolinaris zu verlangen. Die Eidformel ist hier nachzulesen. Der Siegeszug des Eides in der lateinischen Tradition war nicht mehr aufzuhalten.

Show 1 footnote

  1. Origenes sagt dagegen in Contra Celsum VI, 65: τύχην μέντοι βασιλέως οὐκ ὄμνυμεν ὡς οὐδ᾽ ἄλλον νομιζόμενον ϑεόν – »allerdings schwören wir nicht beim Glück der Kaiser, wie auch nicht bei einem anderen für Gott gehaltenen (Wesen)« (MÜ).

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