Gratian hatte die Durchsetzung der Ehefähigkeit von Sklaven vorangetrieben und er urteilte, dass eine Frau nicht gegen ihren Willen verheiratet werden darf – ebenso wie ein Mann. Damit legte er die Grundlage für die klassische Formulierung des römisch-katholischen Eherechts, die in zeitlicher Nähe zu der Erstellung seiner Rechtssammlung erfolgte.
„Notizen zur Entwicklung des römisch-katholischen Eheverständnisses IV“ weiterlesen