Nichtchristliche Quellen über Jesus von Nazaret II

Ein weiterer wichtiger Text in diesem Zusammenhang findet sich in den »Jüdischen Altertümern« des Flavius Josephus (37 – ca. 100 n.d.Z.). Der Text gilt weithin als authentisch.

Das ist bei den Texten des Josephus nicht als selbstverständlich vorauszusetzen. Vor allem das berühmte »Testimonium Flavianum« aus dem gleichen Werk (Ant 18,63 f.) dürfte christlich überarbeitet oder gar interpoliert worden sein. 1

Beim hier von mir vorgelegten Text, der sich gegen Ende des Werkes findet, berichtet Josephus von einem neuen Hohepriester in Jerusalem, mit Namen Ananus. Dieser nutzt eine Vakanz in der römischen Verwaltung, um seine Durchsetzungskraft und Macht zu demonstrieren. Davon handelt der nun folgende Abschnitt:

ἅτε δὴ οὖν τοιοῦτος ὢν ὁ Ἄνανος, νομίσας ἔχειν καιρὸν ἐπιτήδειον διὰ τὸ τεθνάναι μὲν Φῆστον, Ἀλβῖνον δ᾽ ἔτι κατὰ τὴν ὁδὸν ὑπάρχειν, καθίζει συνέδριον κριτῶν καὶ παραγαγὼν εἰς αὐτὸ τὸν ἀδελφὸν Ἰησοῦ τοῦ λεγομένου Χριστοῦ, Ἰάκωβος ὄνομα αὐτῷ, καί τινας ἑτέρους, ὡς παρανομησάντων κατηγορίαν ποιησάμενος παρέδωκε λευσθησομένους.
ὅσοι δὲ ἐδόκουν ἐπιεικέστατοι τῶν κατὰ τὴν πόλιν εἶναι καὶ περὶ τοὺς νόμους ἀκριβεῖς βαρέως ἤνεγκαν ἐπὶ τούτῳ καὶ πέμπουσιν πρὸς τὸν βασιλέα κρύφα παρακαλοῦντες αὐτὸν ἐπιστεῖλαι τῷ Ἀνάνῳ μηκέτι τοιαῦτα πράσσειν: μηδὲ γὰρ τὸ πρῶτον ὀρθῶς αὐτὸν πεποιηκέναι. (Antiqitates XX,200-2001)

»Da aber Ananus wirklich so beschaffen war, meinte er, dass er eine günstige Gelegenheit habe: Da sowohl Festus verstorben war als auch überdies Albinus sich erst auf den Weg gemacht hatte, berief er das Synhedrion [= die Ratsversammlung] der Richter ein, dem er den Bruder Jesu, der Christus genannt wird, vorführte. Sein Namen war Jakobus, und einige andere. Er klagte sie an, das Gesetz übertreten zu haben [und ] erreichte, dass sie gesteinigt werden sollten.
Aber diejenigen, die im Rufe standen, die Vortrefflichsten derer in der Stadt zu sein und die akribisch im Bezug auf das Gesetz sind, ertrugen das darum schwerlich und sandten heimlich an den König, wobei sie ihn baten, dem Ananus zu befehlen, so etwas nicht mehr anzurichten: denn auch das, was er zuerst getan hatte, war nicht rechtens.« (Jüdische Altertümer, XX, 200-201; MÜ)

Der Herrenbruder Jakobus

Der hier genannte Bruder Jesu ist identisch mit dem Herrenbruder Jakobus, den Paulus im Galaterbrief schildert. Über seinen ersten Besuch in Jerusalem, drei Jahre nach seiner Berufung zum Apostel, schreibt Paulus dort:

ἕτερον δὲ τῶν ἀποστόλων οὐκ εἶδον εἰ μὴ Ἰάκωβον τὸν ἀδελφὸν τοῦ κυρίου. (Gal 1,19)
Aber einen anderen der Apostel sah ich nicht, außer Jakobus, den Bruder des Herrn. (MÜ)

Auch Markus und Matthäus berichten von ihm:
οὐχ οὗτός ἐστιν ὁ τέκτων, ὁ υἱὸς τῆς Μαρίας καὶ ἀδελφὸς Ἰακώβου καὶ Ἰωσῆτος καὶ Ἰούδα καὶ Σίμωνος; καὶ οὐκ εἰσὶν αἱ ἀδελφαὶ αὐτοῦ ὧδε πρὸς ἡμᾶς; καὶ ἐσκανδαλίζοντο ἐν αὐτῷ. (Mk 6,3)
Ist dieser nicht der Bauhandwerker, der Sohn der Maria und Bruder des Jakobus und des Joses und des Juda und des Simon? Und sind nicht seine Schwestern hier bei uns? Und sie nahmen Anstoß an ihm. (MÜ)

οὐχ οὗτός ἐστιν ὁ τοῦ τέκτονος υἱός; οὐχ ἡ μήτηρ αὐτοῦ λέγεται Μαριὰμ καὶ οἱ ἀδελφοὶ αὐτοῦ Ἰάκωβος καὶ Ἰωσὴφ καὶ Σίμων καὶ Ἰούδας; (Mt 13,55)
Ist dieser nicht das Kind des Bauhandwerkers? Heißt seine Mutter nicht Maria und seine Brüder Jakobus und Josef und Simon und Judas? (MÜ)

In der Apostelgeschichte spielt dieser Jakobus eine entscheidende Rolle beim Apostelkonvent in Kapitel 15. Da er nach der Flucht des Petrus (Apg 12,17) und dem Martyrium des Johannes (Mk 10,39) als alleinige Autorität in der Urgemeinde von Lukas namentlich genannt wird (Apg 21,18), dürfte er als einzig übrig gebliebene »Säule« (Gal 2, 9) die Urgemeinde bis zu seiner von Josephus berichteten Steinigung geleitet haben. 2

Nachtrag:

Bemerkenswert ist für mich das von Josephus geschilderte Entsetzen der Vortrefflichsten in Jerusalem, die die Tora akribisch lesen, über diese brutale Tötung des Jakobus und seiner Gefährten …

(Fortsetzung)

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  1. Vergleiche die ausführliche Diskussion in Gerd Theißen und Annette Merz: Der historische Jesus. Ein Lehrbuch. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 32001, S. 75 ff.
  2. Vgl. den Kommentar von Rudolf Pesch zu Apg 12,16-17 in EKK V/1 S. 366.

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