Kann die Schrift aufgehoben werden?

Im Joh 10 wehrt sich Jesus beim Chanukka-Fest in Jerusalem gegen den Vorwurf von anderen jüdischen Tempelbesuchern, er begehe eine Gotteslästerung (gr. blasphēmía), wenn er von sich selbst als „Sohn Gottes“ rede. Zu seiner Verteidigung beruft er sich auf die Schrift. In der EÜ liest sich das so: »Jesus erwiderte ihnen: Heißt es nicht in eurem Gesetz: Ich habe gesagt: Ihr seid Götter? Wenn er jene Menschen Götter genannt hat, an die das Wort Gottes ergangen ist, und wenn die Schrift nicht aufgehoben werden kann, dürft ihr dann von dem, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat, sagen: Du lästerst Gott – weil ich gesagt habe: Ich bin Gottes Sohn?«

Was mich an dieser Übersetzung irritiert, ist die Form: »und wenn die Schrift nicht aufgehoben werden kann«. Denn dieses wenn steht nicht nur nicht im griechischen Text, es ist an dieser Stelle zudem höchst missverständlich. Es klingt nach: Nehmen wir einen Moment einmal an, dass die Schrift nicht aufgehoben werden kann. Unausgesprochener Nebensatz: Aber eigentlich wissen wir doch, dass das nicht so ist.

In diese Richtung hat Bultmann argumentiert – Jesus schlage hier seine jüdischen Gesprächspartner mit deren eigenen Mitteln, indem er ihre Schriftauslegung ironisiere. Rudolf Schnackenburg weist dieses Bultmannsche Persiflage-Modell in seinem Kommentar zu Joh 10,35 zwar zurück 1, meint aber in anachronistischer Weise erkennen zu können, »dass sich der Evangelist der rabbinischen Disputationsweise anpasst«. 2

Folgerichtig drückt sich sein innerer Vorbehalt darin aus, dass er ebenfalls in seine Übersetzung des Verses ein »wenn« einbaut: »wenn die Schrift nicht aufgehoben werden kann«.

Meiner Meinung nach passt sich Johannes der jüdischen Bibelauslegung seiner Zeit nicht an, sondern er ist selbst ein Teil dieser Tradition. Richtigerweise ist also zu übersetzen: »Jesus antwortete ihnen: Steht nicht in eurer Tora geschrieben: ‚Ich habe gesagt, ihr seid Götter‘? Wenn er jene ‚Götter‘ nannte, an die das Wort Gottes erging – und die Schrift kann nicht aufgelöst werden – (wie kann es dann sein, dass) ihr (zu dem) sagt, den der Vater heiligte und in die Welt sandte, ‚du lästerst‘, weil ich sagte: Ich bin Sohn Gottes?« (Joh 10, 34-36 MÜ)

Mit anderen Worten: Jesus stellt hier die unbedingte Geltung der Schrift nicht in Frage, sie ist vielmehr die fundamentale Voraussetzung seiner Verkündigung. Und das gilt nicht nur für das vierte Evangelium.3

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  1. HthKNT: Das Johannes Evangelium, Zweiter Teil S. 389
  2. ebenda
  3. Vgl. Mk 10,17-19; Mt 5,17; Lk 20,37; 1 Kor 15,3-4; 2 Petr 1,20-21

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