Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil unter anderem auch Bibelauslegung betrieben, indem es die Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet hat. Das ist ein juristischer Kommentar zu Gen 17 – und ein massiver Angriff auf die Religionspraxis der abrahamitischen Religionen des Judentums und des Islam. Ich vermute, dass sich das Gericht der massiven religiösen Implikationen seines Spruchs wohl nicht bewusst war, anders kann ich mir einen solchen Angriff auf das Bundeszeichen Israels nicht erklären. Ich persönlich halte dieses Urteil für haarsträubend – und bin gleichzeitig sicher, dass es nicht das letzte dieser Art gewesen sein wird.