Eine Konzilsrede gegen den Pflichtzölibat

Socrates Scholasticus, ein nach 439 gestorbener Rechtsanwalt in Konstantinopel, verfasste eine Kirchengeschichte, in deren erstem Buch er von der bemerkenswerten Rede des aus Ägypten stammenden Bischofs Paphnutius auf dem ersten ökumenischen Konzil von Nicäa (19. Juni – 25. August 325) berichtet. Ich lasse den bedeutenden Historiker hier zu Wort kommen.

Περὶ Παφνουτίου τοῦ ἐπισκόπου.
Ἐπεὶ δὲ Παφνουτίου καὶ Σπυρίδωνος ποιήσασθαι μνήμην ἀνωτέρω ἐπηγγειλάμεθα͵ εὔκαιρον ἐνταῦθα περὶ αὐτῶν εἰπεῖν. Παφνούτιος γὰρ μιᾶς πόλεως τῶν ἄνω Θηβῶν ἐπίσκοπος ἦν· οὕτω δὲ ἦν ἀνὴρ θεοφιλὴς͵ ὡς καὶ σημεῖα θαυμαστὰ γίνεσθαι ὑπ᾽ αὐτοῦ. Οὗτος ἐν καιρῷ τοῦ διωγμοῦ τὸν ὀφθαλμὸν ἐξεκόπη. Σφόδρα δὲ ὁ βασιλεὺς ἐτίμα τὸν ἄνδρα͵ καὶ συνεχῶς ἐπὶ τὰ βασίλεια μετεπέμπετο͵ καὶ τὸν ἐξορωρυγμένον ὀφθαλμὸν κατεφίλει. Τοσαύτη προσῆν τῷ βασιλεῖ Κωνσταντίνῳ εὐλάβεια. Ἓν μὲν οὖν τοῦτο περὶ Παφνουτίου εἰρήσθω· ὃ δὲ πρὸς λυσιτέλειαν τῆς ἐκκλησίας καὶ κόσμον τῶν ἱερωμένων διὰ τῆς αὐτοῦ συμβουλῆς τότε γέγονε͵ διηγήσομαι.

Ȇber den Bischof Paphnutius
Nachdem wir weiter oben angekündigt haben 1, des Paphnutius und des Spyridon zu gedenken, ist es an der Zeit, hier über sie zu sprechen. Paphnutius war nämlich Bischof einer der Städte der oberen Thebais: 2 er war aber ein derart von Gott geliebter Mann, dass auch staunenswerte Zeichen durch ihn geschahen. Diesem war in der Zeit der Verfolgung das Auge ausgeschlagen worden. Der Herrscher [= Konstantin der Große] aber verehrte den Mann außerordentlich, und berief [ihn] unablässig zu sich in die königlichen Wohnungen und küsste das ausgestochene Auge. Eine solche Frömmigkeit war dem Herrscher Konstantin zu eigen. Dieses eine sollte jedenfalls über Paphnutius gesagt sein: [jetzt] werde ich beschreiben, was damals durch seinen Rat zum Vorteil der Kirche und der Ordnung derjenigen, die Priester sind, geschah.«

Ἐδόκει τοῖς ἐπισκόποις νόμον νεαρὸν εἰς τὴν ἐκκλησίαν εἰσφέρειν͵ ὥστε τοὺς ἱερωμένους͵ λέγω δὲ ἐπισκόπους καὶ πρεσβυτέρους καὶ διακόνους͵ μὴ συγκαθεύδειν ταῖς γαμεταῖς͵ ἃς ἔτι λαϊκοὶ ὄντες ἠγάγοντο. Καὶ ἐπεὶ περὶ τούτου βουλεύεσθαι προὔκειτο͵ διαναστὰς ἐν μέσῳ τοῦ συλλόγου τῶν ἐπισκόπων ὁ Παφνούτιος, ἐβόα μακρὰ͵ μὴ βαρὺν ζυγὸν ἐπιθεῖναι τοῖς ἱερωμένοις ἀνδράσι· τίμιον εἶναι καὶ τὴν κοίτην, καὶ αὐτὸν ἀμίαντον λέγων͵ μὴ τῇ ὑπερβολῇ τῆς ἀκριβείας, μᾶλλον τὴν Ἐκκλησίαν προσβλάψωσιν· οὐ γὰρ πάντας δύνασθαι φέρειν τῆς ἀπαθείας τὴν ἄσκησιν͵ οὐδὲ ἴσως φυλαχθήσεσθαι τὴν σωφροσύνην τῆς ἑκάστου γαμετῆς. Σωφροσύνην δὲ ἐκάλει καὶ τῆς νομίμου γυναικὸς τὴν συνέλευσιν· ἀρκεῖσθαι τε τὸν φθάσαντα κλήρου τυχεῖν μηκέτι ἐπὶ γάμον ἔρχεσθαι͵ κατὰ τὴν τῆς ἐκκλησίας ἀρχαίαν παράδοσιν͵ μὴ μὴν ἀποζεύγνυσθαι ταύτης͵ ἣν ἅπαξ ἤδη πρότερον λαϊκὸς ὢν ἠγάγετο. Καὶ ταῦτ΄ ἔλεγεν ἄπειρος ὢν γάμου͵ καὶ ἁπλῶς εἰπεῖν͵ γυναικός· ἐκ παιδὸς γὰρ ἐν ἀσκητηρίῳ ἀνετέθραπτο͵ καὶ ἐπὶ σωφροσύνῃ͵ εἰ καί τις ἄλλος͵ περιβόητος ὤν. Πείθεται πᾶς ὁ τῶν ἱερωμένων σύλλογος τοῖς Παφνουτίου λόγοις. Διὸ καὶ τὴν περὶ τούτου ζήτησιν ἀπεσίγησαν͵ τῇ γνώμῃ τῶν βουλομένων ἀπέχεσθαι τῆς ὁμιλίας τῶν γαμετῶν καταλείψαντες. Καὶ τοσαῦτα μὲν περὶ Παφνουτίου. (MPG LXVII, 101 ff.)

»Es schien den Bischöfen geraten, ein neues Gesetz 3 in die Kirche einzuführen, dass die, die Priester sind – ich spreche dabei von Bischöfen, Priestern und Diakonen – nicht mit den Ehefrauen schlafen sollen, die sie sich nahmen, als sie noch Laien waren. Und als sie sich über dieses in Rede stehende berieten, da erhob sich Paphnutius in Mitten der Versammlung der Bischöfe. Er schrie gewaltig, den Männern, die Priester sind, kein schweres Joch aufzulegen: indem er sagte, dass das Ehebett nicht nur geehrt, sondern auch unbefleckt sei (Hebr 13,4), damit sie nicht durch ein Übermaß an Strenge der Kirche eher Schaden zufügten. Denn nicht alle vermögen die leidenschaftslose Lebensweise zu ertragen, vermutlich könne nicht einmal die Enthaltsamkeit jeder [der dann verlassenen] Ehefrau bewahrt werden. Aber das Zusammenkommen mit der rechtmäßigen Frau bezeichnete er als Enthaltsamkeit. Es genüge festzuhalten, dass derjenige, der vorher in den Klerus gekommen ist, nicht mehr zur Ehe gelangt, gemäß der alten Überlieferung der Kirche, dass er sich [aber] gewiß nicht von der trennen soll, die er einmal bereits zuvor, als er [noch] Laie war, [zur Frau] genommen hatte. Und das sagte er, der keine Erfahrung mit der Ehe und – offen gesprochen – mit Frauen hatte: von Kindheit an in einem Kloster aufgewachsen, war er aber wegen [seiner] Enthaltsamkeit – mehr als jeder andere – berühmt. Die ganze Versammlung derer, die Priester sind, ist durch die Worte des Paphnutius überzeugt, weshalb sie [von da an] über diese Frage schwiegen, indem sie sie dem Erkenntnisvermögen derer überließen, die gewillt waren, sich des fleischlichen Verkehrs mit den Ehefrauen zu enthalten. So weit nun zu Paphnutius.« (Socrates Scholasticus, Kirchengeschichte I, 11; MÜ)

Die alte Überlieferung der Kirche

Paphnutius kommt in seiner fulminanten Rede auf die ἀρχαίαν παράδοσιν (archaían parádosin) der Kirche zu sprechen. Diese alte Überlieferung kommt auch in den sog. »Apostolischen Kanones« zum Ausdruck, die in dem Sammelwerk der »Apostolischen Konstitutionen« auf uns gekommen sind. Nach Marcel Metzger 4 bestehen sie aus Synodalkanones vor allem der Synoden von Antiochia (um 340) und Laodicea (um 360). Ich gebe hier den Kanon wieder, der sich zum Thema der Diskussion in Nicäa äußert.

ε´. Ἐπίσκοπος ἢ πρεσβύτερος ἢ διάκονος τὴν ἑαυτοῦ γυναῖκα μὴ ἐκβαλλέτω προφάσει εὐλαβείας· ἐὰν δὲ ἐκβάλῃ, ἀφοριζέσϑω, ἐπιμένων δὲ καϑαιρεισϑω. (Didascalia et Constitutiones Apostolorum edidit Franciscus Xaverius Funk, I, S. 564)

»5. Ein Bischof oder ein Priester oder ein Diakon soll sich nicht unter dem Vorwand der Frömmigkeit von seiner Frau trennen: wenn er sich aber trennt, soll er exkommuniziert werden, verbleibt er aber dabei, [als Kleriker] abgesetzt werden.« (Apostolische Kanones, MÜ)

Gegen die Tendenz, auf verheiratete Bischöfe herabzusehen, wehrte sich schon sehr früh Ignatius von Antiochien (falls der Brief authentisch ist, 5 stammt er aus dem frühen 2. Jh.) in seinem Brief an Polykarp von Smyrna.

Kontext

Wie kam es überhaupt zu der Diskussion in Nicäa, die nach dem Zeugnis des Socrates von Paphnutius so eindrucksvoll beendet wurde? Carl Joseph von Hefele vermutete in seiner Conciliengeschichte, die Frage sei durch einen spanischen Bischof aufgebracht worden. 6 Denn in Spanien hatte zu Beginn des vierten Jahrhunderts 7 ein Synode in Elvira – heute ein Vorstadt von Granada – stattgefunden, deren 33. Kanon ich hier zitiere:

XXXIII. De episcopis et ministris, ut ab uxoribus abstineant.
Placuit in totum prohibere episcopis, presbyteris et diaconibus vel omnibus clericis positis in ministerio abstinere se a conjugibus suis, et non generare filios: quicumque vero fecerit, ab honore clericatus exterminetur. (MPG LXXXIV, 305)

»Sie [die Synode] beschließt im Ganzen für Bischöfe, Priester und Diakone oder für alle Kleriker, die ein Amt ausüben, dass sie sich von ihren Ehefrauen enthalten und keine Kinder zeugen sollen; wer auch immer es tun sollte, wird von der Priesterwürde entfernt.« (MÜ)

Ich will hier an die Worte des Wiener Kirchenrechtlers Willibald Plöchl erinnern, der in seiner Geschichte des Kirchenrechts schrieb: »In dieser Bestimmung wird von einzelnen Autoren das erste Zölibatsgesetz gesehen. Das ist jedoch nicht der Fall, denn es wird lediglich die Fortsetzung der Ehe, nicht aber die Eingehung unter rechtliche Sanktionen gestellt«. 8

Faktum ist, dass die weitere Entwicklung im lateinischen Westen der spanischen Lokalsynode gefolgt ist, während der griechische Osten sich bis heute auf der Linie bewegt, die Paphnutius vorgezeichnet hat.

Eine Parallele im Talmud?

Menahem Macina hat 1985 die These aufgestellt, 9 die Kernaussage des Paphnutius sei von einer rabbinischen Rechtsauffassung geleitet, die sich in bBabba Qama 79b findet. Dort heißt es:

לפי שאין גוזרין גזרה על הצבור אלא אם כן רוב צבור יכולין לעמוד בה

»Deshalb sollen wir der Gemeinde kein Dekret auferlegen, außer die Mehrheit der Gemeinde ist in der Lage, es zu ertragen.« (MÜ)

Nachdem die Reden des Paphnutius sich nur auf die ordinierten Angehörigen der Kirche bezieht und die Kirchengeschichte des Socrates vor dem Bavli verschriftlicht wurde, sehe ich bei dem ägyptischen Bischof – im Unterschied zu Robert North – keinen »Avatar« dieses rabbinischen Prinzips.

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  1. Im achten Kapitel des ersten Buches
  2. In den Ruinen und Gräbern der alten ägyptischen Stadt, die seit der 11. Dynastie als Residenz und Grablege der Pharaonen diente, siedelten sich viele Mönche und Einsiedler an; ihre Spuren sind durch die archäologischen Ausgrabungen »restlos beseitigt« worden; vgl. Der kleine Pauly, V, 672
  3. Das alte Kirchenrecht erscheint in den sog. Apostolischen Konstitutionen 47,5, siehe dazu weiter unten.
  4. RGG4 I, 651
  5. Zur Forschungslage vgl. Ferdinand Rupert Prostmeier in: Lexikon der antiken christlichen Literatur2, S. 307
  6. Conciliengeschichte I, 432
  7. Das genaue Jahr ist unbekannt, vgl. die Einleitung vor DH 117.
  8. Willibald M. Plöchl. Geschichte des Kirchenrechts, Band I, S. 67
  9. Menahem Macina, Tarbiz 54, 447-453; in hebräischer Sprache.

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