Diskussionsbeitrag Zulassung zu Buße und Eucharistie

Diese Woche hat Walter Kardinal Kasper vor dem Papst und den in Rom versammelten Kardinälen einen Vortrag zur Familienpastoral gehalten, in dem es auch um die Frage des Umgangs mit den Wiederverheiratet-Geschiedenen ging. Ich möchte zu dem Thema einen nach wie vor aktuellen Diskussionsbeitrag beisteuern. Er stammt von Bischof Ambrosius von Mailand. In einer Auslegung des Gleichnis vom barmherzigen Vater schreibt der Kirchenvater »Daher wurde durch die Predigt des Herrn ganz offensichtlich befohlen, auch den des schwersten Vergehens Schuldigen, wenn sie aus ganzem Herzen und durch deutlich sichtbares Bekenntnis der Sünde Busse tun, die Gnade des himmlischen Sakramentes wieder zukommen zu lassen. Von daher steht fest, dass ihr euch auf keine Entschuldigung zurückziehen könnt.« (MÜ)

Hier im »Originalton«:

Ergo evidentissime Domini praedicatione mandatum est etiam gravissimi criminis reis, si ex toto corde, et manifesta confessione peccati poenitentiam gerant, sacramenti coelestis refundendam gratiam. Unde nihil vobis ad excusationem resedisse certum est.

(De Poenitentia, II,3, 19 – MPL XVI, 501)

Hier der Text im Gesamtzusammenhang.