Die Steinigung des ungehorsamen Sohnes

Noch ein Klassiker unter den biblischen Texten, die nach einer Auslegung geradezu schreien: »Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.« (Dtn 21,18-21, Elberfelder 1905)

Eine geradezu beispielhafte Auslegung dieser Stelle findet sich im Mischna Traktat Sanhedrin: die Rabbinen gehen den Text Wort für Wort durch – (sie nehmen ihn wörtlich!) – und gelangen so zu einer Auslegung, die gewährleistet, dass eines nie passieren wird: die Steinigung des ungehorsamen Sohnes. Und so haben sie das gemacht (es kommt zuerst das Schriftwort, dann die Auslegung, in eckigen Klammern mein Kommentar):

Mischna

»So sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen«: Wenn es sein Vater will und seine Mutter nicht, oder wenn es sein Vater nicht will und seine Mutter wohl, so gilt er nicht als missratener und widerspenstiger Sohn: nur dann, wenn sie es beide wollen. (…)

Ist einer von ihnen einhändig, lahm, stumm, blind oder taub, so gilt er nicht als missratener und widerspenstiger Sohn, denn es heißt: »Sein Vater und seine Mutter sollen ihn ergreifen« – [das bedeutet] keine Einhändigen [weil jedes Elternteil mit beiden Händen einen Arm des Sohnes ergreifen muss]; »sie sollen ihn hinausführen« – [das bedeutet] keine Lahmen [denn ein lahmes Elternteil kann nicht hinausführen]; »sie sollen sprechen« – [das bedeutet] keine Stummen; »dieser unser Sohn« – [das bedeutet] keine Blinden [denn der Sohn muss sehen, wie seine Eltern mit dem Finger auf ihn zeigen]; »er hört nicht auf unsere Mahnung« – [das bedeutet] keine Tauben [denn die können die Mahnung der Eltern nicht hören; oder: wenn der Sohn auch vor den Ältesten im Angesicht der Steinigung nicht auf seine Eltern hört, dann ist er wohl taub]. (mSanhedrin VIII, 4; Übersetzung Lazarus Goldschmidt)

Talmud

Weiters fiel den Rabbinen in der Gemara, also der späteren rabbinischen Diskussion dieses Mischna-Traktates auf, dass die Tora als eigentliches Verbrechen des Sohnes angab: »er ist ein Schlemmer und Säufer«. Ist es vorstellbar, dass Eltern ihr Kind steinigen lassen, weil es zuviel isst und trinkt? Große Rabbiner zogen laut Talmud die Conclusio: »Dies ist vielmehr ein Fall, der nie geschah und nie geschehen wird, er ist nur deshalb niedergeschrieben worden, damit man für die Schriftforschung eine Belohnung erhalte.« (bSanhedrin 71a, Lazarus Goldschmidt)

Dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.

 

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